Steuersenkung muss 2022 erfolgen

Der Regierungsrat hat heute den Voranschlag 2022 vorgestellt. Dieser sieht einen Fehlbetrag in der Erfolgsrechnung von CHF 50 Millionen und eine Neuverschuldung von CHF 117 Millionen vor. Die FDP bemängelt, dass die Senkung der Steueranlage für natürliche Personen bei einem Referendum gegen das Motorfahrzeugsteuer-Gesetz auf 2023 verschoben werden soll.

Diese deutliche Verbesserung gegenüber der letztjährigen Planung kommt für die FDP.Die Liberalen nicht überraschend. Die FDP hat immer gesagt, dass der Regierungsrat zu schwarzmalt. Nun haben wir den Beweis.

Die FDP ist grundsätzlich zufrieden mit dem vorliegenden Voranschlag und dem Aufgaben-/Finanzplan 2023-2025. Allerdings bemängelt sie, dass die Senkung der Steueranlage für natürliche Personen bei einem Referendum gegen das Motorfahrzeugsteuer-Gesetz auf 2023 verschoben werden soll. Mit der von der FDP initiierten und vom Grossen Rat überwiesenen Finanzmotion 259-2019 wurde in der Begründung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch dann eine Anlagesenkung erfolgen muss, wenn wider Erwarten die Anpassung der Motorfahrzeugsteuer nicht erfolgt.

Zur Abfederung der kleinen Negativsaldi 2022 und 2023 bedarf es keiner Anpassung der Schuldenbremse. Hierzu stellt die geltende Verfassung die nötigen Ventile zur Verfügung.

Die Nettoinvestitionen können mit CHF 500 Mio. pro Jahr ohne Neuverschuldung finanziert werden, so wie es die überwiesene FDP-Motion Nr. 023-2019 verlangt hatte. Eine Verwässerung der Schuldenbremse im Rahmen einer künftigen Verfassungsrevision braucht es dazu nicht. Die FDP bietet hierzu nicht Hand.

Bezüglich der Priorisierung der Investitionen wird die FDP noch genauer hinschauen und behält sich Planungserklärungen vor. Denkbar ist neben Verzichten auch die «Abspeckung» von Projekten auf das Nötigste. Diese Redimensionierung konnte in der heutigen Projektphase noch nicht vorgenommen werden, muss aber nun in Angriff genommen werden.